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GAP 2023: Mais nach Mais trotz jährlichem Fruchtwechsel?

Maisfeld von oben

+++ AKTUALISIERUNG 17.03.2022 +++

Die neue GAP 2023 (Gemeinsame Agrarpolitik 2023 EU Partnerschaft) verbietet den Anbau derselben Frucht auf dem Einzelschlag in 2023.

So ist Mais nach Mais oder Weizen nach Weizen explizit nicht mehr erlaubt.

Da sich diese Regel auch schon für den Nachbau auf das Jahr 2022 bezieht, muss die Anbauplanung schon jetzt daran angepasst werden!

Erlaubt ist der nochmalige Anbau nur

  • bei Anbau einer Untersaat (wie z.B. Proterra Untersaat oder Eco A1 Gras bei Mais)
  • wenn eine Zwischenfrucht nach der Hauptfrucht ausgesät wird: Aussaat bis 15.10. und Bestand bis 23.02. des Folgejahres
  • wenn eine Zweitfrucht in diesem Jahr ausgesät und geerntet wird

++++ENDE DER AKTUALISIERUNG ++++++++++++

 

Bericht vom 21. Oktober 2021

 

GAP-Trilog fordert jährlichen Fruchtwechsel

Momentan sieht es so aus, dass ein jährlicher Fruchtfolgewechsel pro Ackerschlag in der Gemeinsamen Agrarpolitik, kurz GAP, ab 2023 beschlossen sei.

Was genau bedeutet dieser Beschluss für den Maisanbau, insbesondere für die Saatgutvermehrung in der EU? Was müsste man alles jetzt schon bedenken? Welche Ausnahmeregelungen gibt es.

Kann ich noch warten, mich mit dem Thema auseinanderzusetzen? Ich greife vor und sage: Nein. Lesen Sie hier, warum nicht.

GAP in Kürze erklärt

In einer Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, kurz GAP, werden die Direktzahlungen in Zukunft stärker an Umweltleistungen von uns Landwirten gebunden sein. Für uns erhöhen sich vor allem die Grundanforderungen, um an den einkommenswirksamen Teil der Direktzahlungen zu gelangen.

So muss jeder für seinen Betrieb prüfen, ob sich die Zahlungen für Eco-Schemes (Umweltzusatzleistungen wie Blühstreifen, Anbau von Leguminosen, etc.) rechnen.

Allerdings ist es damit nicht getan. Greening und Cross-Compliance, wie wir es jetzt schon kennen, gehen mit der Reform in erweiterte Grundanforderung in die Direktzahlungen über.

Erfüllt man diese Grundanforderungen allerdings nicht, so werden die Direktzahlungen gekürzt. Die Strafen bei einem Wiederholungsfall werden von 5 auf 10 Prozent erhöht.

Im GAP-Trilog Ende Juni 2021, wurde wohl beschlossen, dass ein jährlicher Fruchtwechsel, GLÖZ-8-Fruchtwechsel, je Ackerschlag ab 2023 eine grundlegende Bedingung für den Erhalt von Direktzahlungen sein soll. Wichtige Details für die Fruchtfolgeplanung sind allerdings wohl noch nicht bekannt.

Mais in Selbstfolge steigt

2021 stand der Mais in Selbstfolge auf 28 Prozent der Anbauflächen in Deutschland. Das ist ein Anstieg von 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das entspricht einer Fläche von circa 60.000 ha.

Mehrkolbigkeit bei Mais

 

Folgen eines jährlichen Fruchtwechsels bei Mais

Bisher darf Mais in ausgewiesenen Maiswurzelbohrer-Gebieten zwei Mal in Folge angebaut werden. Außerhalb von Gebieten, wo der Maiswurzelbohrer verstärkt sein Unwesen treibt, gelten diese Beschränkungen zum Fruchtfolgewechsel nicht.

Dies soll sich ab 2023 wohl ändern. Der jährliche Wechsel der Fruchtfolge auf jedem Schlag wird dann wohl Realität. Das bedeutet für einjährige Kulturen, dass die Kultur auf jedem Ackerschlag jährlich gewechselt werden muss.

Besonders für die Mais-Saatgutvermehrung kann diese Regelung problematisch werden. Ackerschläge, wo Saatgut vermehrt wird, sind umgeben von einer Abstandsfläche von rundherum mindestens 200 Metern, wo kein Konsum-Mais angebaut werden darf.

Saatmaisgebiete können nicht einfach verdoppelt oder von Jahr zu Jahr verlegt werden. Es wäre auch nicht wirtschaftlich die Flächen zu halbieren oder dass die Betriebe gezwungen wären aus der Förderung der 1. und 2. Säule auszusteigen.

Allerdings drängt die Zeit für eine Entscheidung über Ausnahmen zu dieser Regelung. Denn die Ausweisung von Sattmaisgebieten erfordert einen langen Vorlauf.

Vorschläge zur Problemlösung

Der Deutsche Bauernverband fordert, den Anbau einer Zwischenfrucht als Fruchtwechsel in Deutschland anzuerkennen.

Auf Saatmaisflächen soll die Aussaat einer Begrünung als späte Untersaat nach Entfernen der Vaterreihen möglich. Der Feldaufgang sei hierbei immer erfolgreich.

Bei Körner- und Silomais gelingt die Untersaat allerdings eher nicht, da der Wuchs dichter ist als beim Saatmais. Hier müsste man eine andere Regelung finden.

Momentan ist allerdings noch vollkommen unklar, ob der Fruchtwechsel 2023 schon konsequent umgesetzt werden muss.

Planung drängt für 2022

2023 hört sich noch weit weg an? Ist es aber nicht. Im Grunde genommen betrifft es ja schon die Fruchtfolgeplanung für 2022.

Wer nämlich 2022 die bisher geltenden Regelungen zum Maisanbau in Fruchtfolge vollkommen ausschöpft, läuft Gefahr auf all diesen Maisflächen 2023 keinen Mais anbauen zu dürfen.

Diese Beschränkung kann für betroffene Betriebe bedeuten, dass sie ihre Energie- und Futterlücke kaum mehr schließen könnten. Erst ein Jahr später, also 2024, dürfte man auf diesen erst wieder Mais säen.

Man sollte sich jetzt schon mit diesem Problem auseinandersetzen. Für 2022 könnte man in Erwägung ziehen nur auf 50 Prozent der Beschläge Mais anzubauen, um 2023 wieder 50 Prozent Mais anzubauen.

Ausnahmeregelungen

Wer jetzt denkt: Das überlegen die sich nochmal, sollte lieber vorsichtig sein.

Ausnahmeregelungen sind geplant, aber bisher gilt die Verpflichtung zum Fruchtwechsel nur nicht für Flächen mit mehrjährigen Kulturen, Gräsern und anderen Grünfutterpflanzen sowie Bracheflächen.

Für zertifizierte Ökobetriebe gilt der Fruchtwechsel als eingehalten. Außerdem kann der Mitgliedstaat Betriebe bis zehn Hektar Ackerfläche vom Fruchtwechsel ausnehmen.

Auch Betriebe, bei denen mehr als 75 Prozent der Betriebsfläche durch Dauergrünland oder Gras und Grünfutterpflanzen genutzt wird.

Dies gilt ebenso für Betriebe, bei denen auf mehr als 75 Prozent ihrer Ackerfläche Gras oder Grünfutterpflanzen, Brache, Leguminosen oder eine Kombination davon vorhanden sind.

Alternativen zu Silomais

Sorghum hat das Zeug dazu, Silomais zu ersetzen, bislang reicht aber der Kornaufschluss noch nicht aus, um denselben Energiegehalt wie Silomais zu erreichen. Trotzdem ist Sorghum eine gute Ergänzung zum Energiemais und kann sogar mit ihm zusammen gemäht und siliert werden.

Sorghum übersteht Trockenperioden vegetativ besser und verspricht höhere Trockenmasseerträge als Mais, wenn der Sommer sehr trocken wird. Sorghum wächst im Gegensatz zu Mais nach einem kurzen Wachstumsstillstand weiter, vertrocknet aber nicht.

Der Maiswurzelbohrer spielt bei Sorghum keine Rolle, da sich die Larven des Maiswurzelbohrers nicht an den Sorghumwurzeln zu Käfern entwickeln können.

Sorghum benötigt keine andere Maschinen als Mais, es wird genauso angebaut, gepflegt und geerntet.

Wussten Sie schon, dass wir in unserem Shop auch Sorghum-Saatgut anbieten? Schauen Sie einfach mal rein: https://holtmann-saaten.de/shop/produkt-kategorie/sorghum-saatgut/

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