+++ AKTUALISIERUNG 17.03.2022 +++ Die neue GAP 2023 (Gemeinsame Agrarpolitik 2023 EU Partnerschaft) verbietet den Anbau derselben Frucht auf dem Einzelschlag in 2023. So ist Mais nach Mais oder Weizen nach Weizen explizit nicht mehr erlaubt. Da sich diese Regel auch schon für den Nachbau auf das Jahr 2022 bezieht, muss die Anbauplanung schon jetzt […]